Die Hausärztinnen und Hausärzte sind vom EPDG hauptsächlich betroffen, da bei ihnen die medizinischen Daten der verschiedenen Behandlungen eines Patienten zusammenlaufen, was auch sinnvoll ist.
Wir erachten einen engen Austausch zwischen (Haus-) Ärzteschaft und öffentlicher Hand bei der Erarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen daher als unabdingbar. Dies nicht zuletzt deshalb, weil wir im Rahmen eigener umfangreicher Arbeiten im Bereich eHealth über grosse Erfahrung und viel Know-how verfügen.
Dem vorgelegten Entwurf begegnen wir aber mit grosser Skepsis. Zwar begrüssen wir, dass der Bund im Bereich von eHealth aktiv werden und gesetzliche Grundlagen erarbeiten will, gleichzeitig bemängeln wir aber, dass die für die Schaffung eines solchen EPDG notwendigen Voraussetzungen derzeit fehlen.